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EINE TREPPE FÜRS LEBEN

Ihre Treppe ist oft der „erste Eindruck“ und damit der herzliche Empfang Ihres Zuhauses. Entscheiden Sie sich daher für eine nachhaltige, hochwertige Treppenrenovierung.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER ESCADA B.V.

  1. Allgemeines
    Die nachstehenden AGB der Upstairs Escada B.V. (nachfolgend: Auftragnehmer) gelten für alle Angebote, die in der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden. Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, gelten nur nach ausdrücklicher, gesonderter Vereinbarung.
  2. Vertragsschluss
    2.1       AngebotAlle schriftlichen Angebote sind, wenn nicht anders angegeben, bis 18 Tage nach Angebotsdatum gültig. Sie basieren auf den vom Auftraggeber erteilten Angaben, Plänen und den daraus entnommenen Maßen sowie den vom Auftragnehmer ausgeführten Messungen. Bei der Vermessung der Fußbodenfläche wird von der maximalen Länge und Breite ausgegangen.
    2.2.      PreiseAlle im Angebot ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2.3       AngebotsannahmeDas vom Auftraggeber unterschriebene Angebot kann ausschließlich durch eine vom Auftragnehmer bevollmächtigte Person in den Niederlanden angenommen werden. Erst hierdurch kommt es zu einem wirksamen Vertragsschluss.2.4       Geistiges EigentumDie vom Auftragnehmer gefertigten Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen sowie Kostenanschläge bleiben dessen Eigentum, sofern nicht anders lautende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Unterlagen dürfen ohne die Zustimmung des Auftragnehmers weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert oder vervielfältigt oder zur Selbstanfertigung ganz oder teilweise verwendet werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind diese Unterlagen unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben.
  3.  Zahlungsbedingungen und Preise
    3.1       TeilleistungenDer Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Auftraggeber zumutbar sind. Bei der Ausführung von Teilleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Zahlung über die jeweilige Teilleistung zu fordern. Der Auftraggeber erhält über jede Teilleistung eine Teilrechnung.
    3.2       AnzahlungDer Auftragnehmer ist berechtigt, beim Abschluss eines Vertrages vom Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 15 % von dem voraussichtlichen Gesamtbetrag netto zu fordern.
    3.3       AbschlagzahlungDer Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagzahlungen zu verlangen. Die Höhe der jeweiligen Abschlagzahlungen wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Über jede Abschlagzahlung wird eine Abschlagrechnung erteilt.3.4       ZahlungsfristEine Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Zugang beim Auftragnehmer zu begleichen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird.3.5       Preisänderungen (Wertsicherung)Erbringt der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen später als zwölf Monate nach Vertragsschluss, ohne die Verzögerung vertreten zu müssen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis entsprechend der Veränderung des vom Statistischen Bundesamtes festgestellten Verbraucherpreisindexes für Deutschland zu ändern. Maßgeblich für die Preisänderung ist die prozentuale Veränderung des Indexstandes im Monat der Erbringung der Leistung gegenüber dem Indexstand im Monat des Vertragsschlusses.
  4. Eigentumsvorbehalt
    Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung seiner Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor.
  5. Ausführungsfrist und Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers

    5.1       Montage

    1. a) Führt der Auftragnehmer den Auftrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist aus, ist ihm eine Nachfrist von zwei Monaten zu setzen. Bei Überschreiten der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
    2. b) Erfolgt eine Bestellung auf Abruf, also der Mitteilung des Auftraggebers, dass die Leistungserbringung erfolgen könne, gilt ab dem Abruf die im Vertrag vereinbarte Frist. Der Abruf hat spätestens vor Ablauf von neun Monaten nach Vertragsschluss zu erfolgen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Findet innerhalb dieser Frist kein Abruf statt, mahnt der Auftragnehmer den Auftraggeber in schriftlicher Form und räumt ihm eine zusätzliche Frist von maximal drei Monaten für den Abruf ein. Nach Ablauf dieser Frist wird der Vertrag als storniert betrachtet und die Wirkung von Nr. 6.2 tritt ein.

    5.2       Schadensersatzpflicht

    Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung wegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,  wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Der vorbezeichnete Schadensersatzausschluss gilt auch für die Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

  6. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
    6.1       Anlieferungs- und Einbaubedingungen

    1. a) Der Auftraggeber hat die Voraussetzungen für ungehinderte Anlieferungs- und Einbaubedingungen zu schaffen. Welche Voraussetzungen für den Einbau benötigt werden, wird dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer mitgeteilt. Sind für die Anlieferung oder den Einbau Genehmigungen erforderlich, sind diese vom Auftraggeber einzuholen. Schafft der Auftraggeber diese Voraussetzungen nicht, haftet er dem Auftragnehmer für die diesem unmittelbar daraus resultierenden Schäden.
    2. b) Verzögert sich der Baufortschritt oder zeichnet sich eine Verzögerung ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Verzögerung anzuzeigen und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen.
    3. c) Der Auftraggeber hat mit den vom Auftragnehmer eingebrachten Gegenständen sorgsam umzugehen. Für Verlust oder Beschädigungen haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer.

    6.2       Schadensersatz

    Verweigert der Auftraggeber die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer das Recht, den ihm tatsächlich entstandenen Schaden oder wahlweise einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des Betrages, der bei Vertragserfüllung fällig gewesen wäre, von dem Auftraggeber zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es bei der pauschalen Schadensabrechnung unbenommen, keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. Daneben steht dem Auftragnehmer das Recht zu, Lagerkosten für maximal 30 Tage geltend zu machen.

  7.  Mängelansprüche
    a) Mängel müssen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich zu rügen. Nach Ablauf der Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.b) Bei Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl innerhalb einer angemessenen Frist entweder nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
  8.  Widerrufsrecht
    a) Dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, steht ein Recht zum Widerruf des Vertrages zu, wenn der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne von § 312b BGB geschlossenen wurde.b) Der Widerruf bedarf keiner Begründung und ist in Textform innerhalb der Widerrufsfrist zu erklären.c) Der Widerruf ist an Upstairs Escada B.V. zu richten und muss nach Wahl des Auftraggebers entweder an unsere Geschäftsanschrift in den Niederlanden: Risseweg 17, 6004 RM Weert oder unser Postfach in Deutschland: Postfach 50 03 31, 52087 Aachen gerichtet werden.d) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss, wobei der Vertrag erst wirksam durch die Annahme einer vom Auftragnehmer bevollmächtigten Person in den Niederlanden zustande kommt.
  9. Gerichtsstand
    Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch am Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

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