Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen werden die folgenden Begriffe verwendet, die im Singular und Plural dieselbe Bedeutung haben:
Kunde: die natürliche oder juristische Person, die mit Upstairs bezüglich der Produkte und Dienstleistungen von Upstairs in Kontakt tritt und gegebenenfalls einen Vertrag mit Upstairs abschließt;
Vertrag: alle Verträge zwischen Upstairs und dem Kunden, einschließlich der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigungen;
Upstairs: Escada B.V. firmierend unter dem Namen Upstairs Traprenovatie, mit Sitz in Risseweg 24, 6004 RM Weert, Handelskammer-Nummer 17238114, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL8202.04.067.B01, Telefonnummer 0900-872 77 36, E-Mail-Adresse info@upstairs.com;
Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Upstairs.
Artikel 2 – Geltungsbereich dieser Bedingungen
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge sowie für alle sich daraus ergebenden Vereinbarungen und (rechtlichen) Folgen.
2.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen uneingeschränkt in Kraft. Upstairs und der Kunde werden sich beraten, um eine neue Bestimmung als Ersatz für die unwirksame bzw. für nichtig erklärte Bestimmung zu vereinbaren, wobei der Zweck und der Sinn der unwirksamen bzw. für nichtig erklärten Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Artikel 3 – Angebote und Verträge
3.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Upstairs sind 18 Tage ab dem Datum des Angebots gültig, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Upstairs kann vernünftigerweise nicht an offensichtliche Irrtümer und/oder Schreibfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Verträgen gebunden werden.
3.3 Upstairs stützt alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge auf die vom Kunden bereitgestellten Angaben, Zeichnungen und daraus abgeleiteten Maße sowie gegebenenfalls von Upstairs vorgenommene Vermessungen. Liegen Umstände vor, die die Erfüllung eines Vertrags beeinflussen können, hat der Kunde Upstairs unverzüglich darüber zu informieren.
3.4 Mit der Unterzeichnung eines Vertrags bestätigt der Kunde, über den Gegenstand des Vertrags ausreichend informiert worden zu sein.
3.5 Nimmt der Kunde ein Angebot nicht an, darf Upstairs dem Kunden die Kosten für die Erstellung des Angebots in Rechnung stellen, sofern diese Kosten im Voraus bekannt gegeben wurden.
3.6 Alle Arbeiten, die nicht in einem Vertrag genannt sind, fallen nicht unter den Vertrag und können zu einer Preiserhöhung führen.
Artikel 4 – Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Upstairs ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von maximal 50 % des Gesamtpreises zu verlangen. Der Restbetrag ist vollständig vor oder spätestens bei der Abholung oder Lieferung durch rechtzeitige Gutschrift des Betrags auf das Konto von Upstairs oder mittels von Banken anerkannter Formen des elektronischen Zahlungsverkehrs zu begleichen.
4.2 Sofern von Upstairs nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer schriftlichen Inverzugsetzung bedarf. Außerdem schuldet der Kunde, falls die Zahlung nach einer Mahnung ausbleibt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesetzliche Zinsen und außergerichtliche Inkassokosten.
4.3 Eventuelle Preiserhöhungen und/oder Maßnahmen nach einem Angebot, einer Offerte oder dem Zustandekommen eines Vertrags infolge von Mehrwertsteuererhöhungen und/anderer gesetzlicher Regelungen können von Upstairs weiterberechnet werden.
4.4 Der Kunde hat nach Abschluss eines Vertrags keinen Anspruch auf Preisnachlässe aufgrund von (Rabatt-)Aktionen.
4.5 Im Falle von Reklamationen ist der Kunde ausschließlich berechtigt, den Teil der Rechnung zurückzuhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zum Inhalt und zur Schwere der Reklamation steht. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, den verbleibenden Teil der Rechnung innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen.
Artikel 5 – Ausführung und Lieferung
5.1 Upstairs führt alle Verträge mit der Sorgfalt aus, die auf der Grundlage des Vertrags von ihr erwartet werden kann. Alle Arbeiten werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur Leistung erbracht, es sei denn, Upstairs hat ein konkretes Ergebnis zugesagt und dieses Ergebnis ist im Angebot, im Kostenvoranschlag oder im Vertrag hinreichend konkret beschrieben.
5.2 Die Lieferfrist wird stets in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Diese Lieferfrist ist verbindlich, es sei denn, es wird angegeben, dass es sich um eine voraussichtliche Lieferfrist handelt. Kann Upstairs die Lieferfrist aufgrund von Umständen nicht einhalten, muss der Kunde Upstairs die Möglichkeit geben, die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist, höchstens jedoch innerhalb von 45 Werktagen, nachzuholen.
5.3 Vor dem geplanten Liefertermin bestätigt Upstairs dem Kunden, wann die Lieferung erfolgen wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung zum angegebenen Zeitpunkt anzunehmen.
5.4 Der Kunde muss eventuelle Beschädigungen und/oder Mängel an den von Upstairs gelieferten Produkten im Übergabeprotokoll vermerken. Falls bei der Lieferung keine Gelegenheit besteht, eventuelle Beschädigungen an den gelieferten Waren festzustellen, muss der Kunde dies auf dem Übergabeprotokoll vermerken. Durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt der Kunde, die Produkte bzw. Dienstleistungen in gutem Zustand gemäß dem Vertrag erhalten zu haben.
Artikel 6 – Mitwirkung des Kunden
6.1 Für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrags ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. Der Kunde hat in jedem Fall a) dafür zu sorgen, dass Upstairs die Arbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß ausführen kann, b) für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen, in der Strom, Heizung, fließendes Wasser, Beleuchtung und ausreichende Belüftung vorhanden sind, c) dafür zu sorgen, dass alle (Bau-)Vorschriften eingehalten und etwaige Genehmigungen eingeholt wurden, und d) besondere Umstände, die sich auf die von Upstairs auszuführenden Arbeiten auswirken könnten, rechtzeitig mitzuteilen.
6.2 Hat der Kunde die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt, hat er alle angemessenen Kosten und den Upstairs entstandenen Schaden zu ersetzen. Etwaige vom Kunden selbst erlittene unmittelbare Schäden und Kosten gehen zu seinen Lasten.
6.3 Der Kunde trägt selbst das Risiko für Schäden, die verursacht werden durch a) Unrichtigkeiten in den in Auftrag gegebenen Arbeiten, b) Unrichtigkeiten in den vom Kunden gewünschten Konstruktionen und Arbeitsweisen, c) Mängeln an der (un)beweglichen Sache, an der die Arbeiten ausgeführt werden, und d) Mängeln an Materialien oder Hilfsmitteln, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
Artikel 7 – Mehrarbeit
7.1 Verlangt der Kunde zusätzliche Leistungen oder Produkte, die nicht in einem Vertrag enthalten sind, werden die entsprechenden Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Upstairs wird den Kunden vorab schriftlich oder per E-Mail über die zusätzlichen Kosten informieren.
www.upstairs.com – Version 1-2022