Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen werden die folgenden Begriffe verwendet, die im Singular und Plural dieselbe Bedeutung haben:
Kunde: die natürliche oder juristische Person, die mit Upstairs bezüglich der Produkte und Dienstleistungen von Upstairs in Kontakt tritt und gegebenenfalls einen Vertrag mit Upstairs abschließt;
Vertrag: alle Verträge zwischen Upstairs und dem Kunden, einschließlich der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigungen;
Upstairs: Escada B.V. firmierend unter dem Namen Upstairs Traprenovatie, mit Sitz in Risseweg 24, 6004 RM Weert, Handelskammer-Nummer 17238114, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL8202.04.067.B01, Telefonnummer 0900-872 77 36, E-Mail-Adresse info@upstairs.com;
Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Upstairs.

 

Artikel 2 – Geltungsbereich dieser Bedingungen

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge sowie für alle sich daraus ergebenden Vereinbarungen und (rechtlichen) Folgen.
2.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen uneingeschränkt in Kraft. Upstairs und der Kunde werden sich beraten, um eine neue Bestimmung als Ersatz für die unwirksame bzw. für nichtig erklärte Bestimmung zu vereinbaren, wobei der Zweck und der Sinn der unwirksamen bzw. für nichtig erklärten Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.

 

Artikel 3 – Angebote und Verträge

3.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Upstairs sind 18 Tage ab dem Datum des Angebots gültig, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Upstairs kann vernünftigerweise nicht an offensichtliche Irrtümer und/oder Schreibfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Verträgen gebunden werden.
3.3 Upstairs stützt alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge auf die vom Kunden bereitgestellten Angaben, Zeichnungen und daraus abgeleiteten Maße sowie gegebenenfalls von Upstairs vorgenommene Vermessungen. Liegen Umstände vor, die die Erfüllung eines Vertrags beeinflussen können, hat der Kunde Upstairs unverzüglich darüber zu informieren.
3.4 Mit der Unterzeichnung eines Vertrags bestätigt der Kunde, über den Gegenstand des Vertrags ausreichend informiert worden zu sein.
3.5 Nimmt der Kunde ein Angebot nicht an, darf Upstairs dem Kunden die Kosten für die Erstellung des Angebots in Rechnung stellen, sofern diese Kosten im Voraus bekannt gegeben wurden.
3.6 Alle Arbeiten, die nicht in einem Vertrag genannt sind, fallen nicht unter den Vertrag und können zu einer Preiserhöhung führen.

 

Artikel 4 – Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Upstairs ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von maximal 50 % des Gesamtpreises zu verlangen. Der Restbetrag ist vollständig vor oder spätestens bei der Abholung oder Lieferung durch rechtzeitige Gutschrift des Betrags auf das Konto von Upstairs oder mittels von Banken anerkannter Formen des elektronischen Zahlungsverkehrs zu begleichen.
4.2 Sofern von Upstairs nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer schriftlichen Inverzugsetzung bedarf. Außerdem schuldet der Kunde, falls die Zahlung nach einer Mahnung ausbleibt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesetzliche Zinsen und außergerichtliche Inkassokosten.
4.3 Eventuelle Preiserhöhungen und/oder Maßnahmen nach einem Angebot, einer Offerte oder dem Zustandekommen eines Vertrags infolge von Mehrwertsteuererhöhungen und/anderer gesetzlicher Regelungen können von Upstairs weiterberechnet werden.
4.4 Der Kunde hat nach Abschluss eines Vertrags keinen Anspruch auf Preisnachlässe aufgrund von (Rabatt-)Aktionen.
4.5 Im Falle von Reklamationen ist der Kunde ausschließlich berechtigt, den Teil der Rechnung zurückzuhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zum Inhalt und zur Schwere der Reklamation steht. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, den verbleibenden Teil der Rechnung innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen.

 

Artikel 5 – Ausführung und Lieferung

5.1 Upstairs führt alle Verträge mit der Sorgfalt aus, die auf der Grundlage des Vertrags von ihr erwartet werden kann. Alle Arbeiten werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur Leistung erbracht, es sei denn, Upstairs hat ein konkretes Ergebnis zugesagt und dieses Ergebnis ist im Angebot, im Kostenvoranschlag oder im Vertrag hinreichend konkret beschrieben.
5.2 Die Lieferfrist wird stets in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Diese Lieferfrist ist verbindlich, es sei denn, es wird angegeben, dass es sich um eine voraussichtliche Lieferfrist handelt. Kann Upstairs die Lieferfrist aufgrund von Umständen nicht einhalten, muss der Kunde Upstairs die Möglichkeit geben, die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist, höchstens jedoch innerhalb von 45 Werktagen, nachzuholen.
5.3 Vor dem geplanten Liefertermin bestätigt Upstairs dem Kunden, wann die Lieferung erfolgen wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung zum angegebenen Zeitpunkt anzunehmen.
5.4 Der Kunde muss eventuelle Beschädigungen und/oder Mängel an den von Upstairs gelieferten Produkten im Übergabeprotokoll vermerken. Falls bei der Lieferung keine Gelegenheit besteht, eventuelle Beschädigungen an den gelieferten Waren festzustellen, muss der Kunde dies auf dem Übergabeprotokoll vermerken. Durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt der Kunde, die Produkte bzw. Dienstleistungen in gutem Zustand gemäß dem Vertrag erhalten zu haben.

 

Artikel 6 – Mitwirkung des Kunden

6.1 Für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrags ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. Der Kunde hat in jedem Fall a) dafür zu sorgen, dass Upstairs die Arbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß ausführen kann, b) für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen, in der Strom, Heizung, fließendes Wasser, Beleuchtung und ausreichende Belüftung vorhanden sind, c) dafür zu sorgen, dass alle (Bau-)Vorschriften eingehalten und etwaige Genehmigungen eingeholt wurden, und d) besondere Umstände, die sich auf die von Upstairs auszuführenden Arbeiten auswirken könnten, rechtzeitig mitzuteilen.
6.2 Hat der Kunde die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt, hat er alle angemessenen Kosten und den Upstairs entstandenen Schaden zu ersetzen. Etwaige vom Kunden selbst erlittene unmittelbare Schäden und Kosten gehen zu seinen Lasten.
6.3 Der Kunde trägt selbst das Risiko für Schäden, die verursacht werden durch a) Unrichtigkeiten in den in Auftrag gegebenen Arbeiten, b) Unrichtigkeiten in den vom Kunden gewünschten Konstruktionen und Arbeitsweisen, c) Mängeln an der (un)beweglichen Sache, an der die Arbeiten ausgeführt werden, und d) Mängeln an Materialien oder Hilfsmitteln, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.

 

Artikel 7 – Mehrarbeit

7.1 Verlangt der Kunde zusätzliche Leistungen oder Produkte, die nicht in einem Vertrag enthalten sind, werden die entsprechenden Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Upstairs wird den Kunden vorab schriftlich oder per E-Mail über die zusätzlichen Kosten informieren. 

 

www.upstairs.com – Version 1-2022

Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Eigentum an den Produkten verbleibt vollständig bei Upstairs, bis der Kunde den vereinbarten Preis (zuzüglich etwaiger Kosten) vollständig bezahlt hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkte zu verkaufen, zu vermieten, zu veräußern, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise zu belasten oder zur Nutzung zu überlassen, bevor das vollständige Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergegangen ist.

 

Artikel 9 – Widerruf

9.1 Bei einem Verkauf außerhalb von Geschäftsräumen ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach dem Tag der Unterzeichnung des Vertrags, ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten von seinem Kauf zurückzutreten, sofern er Upstairs hierüber mittels des Muster-Widerrufsformulars oder einer anderen eindeutigen Erklärung (z. B. schriftlich per Post, Fax oder E-Mail) über seine Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, informiert hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Das Risiko und die Beweislast für die ordnungsgemäße Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Kunden.
9.2 Wenn der Kunde einen Vertrag widerruft, erhält er alle Zahlungen, die er bis zu diesem Zeitpunkt geleistet hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme etwaiger zusätzlicher Kosten, die sich aus der Wahl einer anderen Lieferart als der von Upstairs angebotenen günstigsten Standardlieferung ergeben), unverzüglich und in jedem Fall spätestens 14 Tage, nachdem Upstairs über Ihre Entscheidung zum Widerruf des Vertrags informiert wurde, von Upstairs zurück. Upstairs erstattet dem Kunden den Betrag mit demselben Zahlungsmittel, mit dem der Kunde die ursprüngliche Transaktion getätigt hat, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in jedem Fall werden dem Kunden für diese Rückerstattung keine Kosten in Rechnung gestellt.

 

Artikel 10 – Stornierung

10.1 Möchte der Kunde nach Abschluss eines Vertrags diesen stornieren, kann er einen entsprechenden Antrag bei Upstairs stellen. Stimmt Upstairs der Stornierung zu, schuldet der Kunde Upstairs eine Entschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Preises. Ab dem Zeitpunkt, an dem Upstairs die Lieferung gemäß Artikel 5.3 dieser Bedingungen erneut bestätigt hat, schuldet der Kunde Upstairs 50 % des vereinbarten Preises.
10.2 Im Falle eines rechtzeitigen Widerrufs im Sinne von Artikel 9 dieser Bedingungen schuldet der Kunde keine Entschädigung.

 

Artikel 11 – Konformität und Gewährleistung

11.1 Upstairs garantiert, dass die Dienstleistungen und/oder Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Gebrauchstauglichkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. Der Kunde muss berücksichtigen, dass Farbabweichungen auftreten können.
11.2 Der Kunde hat die von Upstairs bereitgestellten Gebrauchsanweisungen jederzeit zu beachten. Sind Fehler, Mängel oder Unvollkommenheiten an diesen Produkten auf eine unsachgemäße oder unsorgfältige Nutzung der Produkte durch den Kunden oder auf Reparaturarbeiten durch Dritte zurückzuführen, kann dies dazu
führen, dass Upstairs nicht zur (kostenlosen) Nachbesserung verpflichtet ist und/oder eine gegebenenfalls von Upstairs gewährte Garantie erlischt.
11.3 Die von Upstairs gewährte Garantie, die über die gesetzliche Gewährleistung des Kunden hinausgeht, ist in den von Upstairs ausgestellten Garantiezertifikaten festgelegt. Die in diesen Bedingungen und den vorgenannten Zertifikaten enthaltenen Bestimmungen zur Garantie lassen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.

 

Artikel 12 – Beschwerden

12.1 Hat der Kunde eine Beschwerde über die Produkte und/oder Dienstleistungen von Upstairs, so hat er diese vollständig und klar, vorzugsweise schriftlich oder per E-Mail, bei Upstairs einzureichen.
12.2 Alle Beschwerden sind Upstairs so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach ihrer Feststellung oder dem Zeitpunkt, zu dem die Beschwerden vernünftigerweise hätten festgestellt werden können, mitzuteilen. Andernfalls kann Upstairs die ihr gesetzlich zustehenden Konsequenzen daraus ziehen, wie beispielsweise den Verlust des Anspruchs auf (kostenlose) Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
12.3 Nach der Meldung einer Beschwerde muss der Kunde Upstairs die Möglichkeit geben, die Beschwerde zu prüfen, und ist verpflichtet, Upstairs die Möglichkeit zu geben, etwaige Mängel zu beheben.
12.4 Upstairs haftet nicht für Schäden an Produkten, die zurückzuführen sind auf a) das Entstehen von Schrumpfungsfugen und/oder Haarrissen infolge des allmählichen Verlusts von Baufeuchtigkeit nach Neubau oder Umbau, b) das Entstehen von Verfärbungen, Schrumpfungsfugen und/oder Haarrissen durch die direkte Einwirkung von Wärmequellen wie Sonne, Heizungsrohren und Kaminen, c) einer zu hohen oder zu niedrigen Luftfeuchtigkeit in dem betreffenden Raum und den angrenzenden Räumen oder einer extremen Veränderung derselben, es sei denn, Upstairs kann hierfür dennoch aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden.

 

Artikel 13 – Höhere Gewalt

13.1 Ist die Erfüllung des Vertrags vorübergehend unmöglich aufgrund eines Umstands, der keiner der Parteien gemäß Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) zugerechnet werden kann, so ist diese Partei für diesen Zeitraum von ihren Verpflichtungen befreit. Unter höherer Gewalt sind unter anderem, aber nicht ausschließlich, Streiks, ausbleibende, unvollständige und/oder verspätete Lieferungen durch Zulieferer, Krieg und Kriegsgefahr, Terrorismus, Ein- und Ausfuhrverbote, Epidemien, Verkehrsstörungen, Brand, Diebstahl, Störungen in der Energieversorgung und bei Kommunikationsverbindungen zu verstehen.

 

Artikel 14 – Rechte an geistigem Eigentum

14.1 Alle (geistigen Eigentumsrechte an) Entwürfe, technische Zeichnungen, Berechnungen, Muster und Ähnliches in Bezug auf die Produkte bleiben jederzeit Eigentum von Upstairs bzw. dessen Lizenzgebern. Ohne vorherige Zustimmung von Upstairs darf der Kunde Material von Upstairs, an dem geistige Eigentumsrechte bestehen, weder veröffentlichen noch vervielfältigen. Der Kunde ist verpflichtet, die vorgenannten Gegenstände auf erstes Anfordern von Upstairs an Upstairs zurückzugeben.

 

Artikel 15 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

15.1 Für diese Bedingungen, Verträge und alle (Rechts-)Handlungen zwischen Upstairs und dem Kunden gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.2 Streitigkeiten zwischen Upstairs und dem Kunden werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirks Oost-Brabant, Standort ’s-Hertogenbosch, vorgelegt, es sei denn, Upstairs beschließt, eine Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Wohnort des Kunden vorzulegen.